Fachzahnarzt für Oralchirurgie (kurz: Oralchirurg) dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrem vollständigen Zahnmedizinstudium eine mindestens vierjährige oralchirurgische Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Die 4-jährige Weiterbildung zum Oralchirurgen an qualifizierten Weiterbildungsstätten beinhaltet die Durchführung zahlreicher oralchirurgischer Eingriffe, wie z.B. die Entfernung von schwierigen Weisheitszähnen, Wurzelspitzenresektionen und das Einsetzen von Zahn-Implantaten. Die Erstversorgung von Unfällen mit Zahn- oder Kieferschäden (Zahntraumata, Weichgewebsverletzungen, Kieferbrüche) sowie die stationäre Patientenbetreuung in Kliniken gehören mit zur Weiterbildung.
Die oralchirurgische Ausbildung ist strengen Reglementierungen unterworfen und wird nach Erfüllung aller Kriterien und eines umfangreichen Operationskataloges mit einer Fachzahnarztprüfung abgeschlossen.
Trotz seiner chirurgischen Spezialisierung bleibt der Oralchirurg ein Zahnarzt, denn bei vielen chirurgischen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich ist der zahnärztliche Gesichtspunkt ausschlaggebend für den Erfolg. Im Falle einer Implantation muss beispielsweise nicht nur das Implantat optimal im Knochen verankert werden, sondern auch anschließend mit einem adäquaten Zahnersatzversorgt werden. Wir wissen, dass ein chirurgischer Eingriff für Patienten mit viel Anspannung und Stress verbunden ist. Daher möchten wir, wenn immer es möglich ist, einen chirurgischen Eingriff vermeiden. Ist jedoch ein chirurgischer Eingriff notwendig, sollen Sie sich in den Händen eines Spezialisten wissen.